Schließe die Bezahlung in dem geöffneten Fenster ab.
Wir benötigen von dir noch einige wenige Dokumente!
Hier musst du ein Profilbild sowie deinen gültigen Fischereischein hochladen.
Bitte lade beide Seiten (siehe Muster) hoch auch wenn die 2. Seite leer sein sollte.
Du hast dich erfolgreich angemeldet und deine Bezahlung ist bei uns eingegangen!
2
Antrag prüfen / Unterlagen anlegen
Wir überprüfen nur noch einmal ob deine gemachten Angaben korrekt sind und
legen deine Unterlagen an.
3
Dann kannst du schon starten!
Sobald deine Unterlagen bei uns eintreffen, erhälst du noch einmal eine E-Mail, damit du gleich starten kannst.
Der gesamte Vorgang dauert in der regel 14 Tage.
Info?!
Da wir ein junger und moderner Verein sind möchten wir Papier sparen und somit noch etwas gutes tun.
Mithilfe unseres neuen Anmeldeverfahren, können wir dich noch schneller anmelden und du kannst schneller in die
Natur raus! Wir freuen uns schon auf dich!
Hinweis
Während der Registrierung müssen einige Kopien hochgeladen werden.
Daher empfielt es sich diese Datein schon im vorhinein zu Scanen oder die Anmeldung
mit dem Smartphone durchzuführen um die entsprechenden Kopien zu fotografieren.
Prüfungszeugnis der bestanden Fischerprüfung (kann nachgereicht werden)
Behindertenausweis min 50% (falls vorhanden)
Zusätzlich empfehlen wir einen modernen Browser zu benutzen damit die Anmeldung reibungslos
funtioniert:
Google Chrome
Safari
Microft Edge
Firefox
(Jugend-) Fischereischein Seite 1
Hier siehst du die Seite 1 des Fischereischeins. Bitte achte darauf, dass alles Lesbar ist.
Das Ablaufjahr ist hier in Rot Markiert - Beachte das, dass Ablaufjahr auch auf der 2. Seite
stehen kann, bitte trage nur das aktuellste ein!
(Jugend-) Fischereischein Seite 2
Hier siehst du die Seite 2 des Fischereischeins. Bitte achte darauf, dass alles Lesbar ist.
Sollte diese Seite Leer sein lade diese dennoch hoch!
Das Ablaufjahr wurde im Muster rot markiert.
Wähle den Ausschnitt
Mitgliedsbeitrag
Ordentliche Mitgliedschaft
Ein Jahresbeitrag für Kinder (0 - 9 Jahren) wird nicht erhoben.
Der Jahresbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche (10 - 17 Jahren) 60,- Euro.
Der Jahresbeitrag beträgt für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) 140,- Euro.
Familien können unter bestimmten Voraussetzungen einen gemeinsamen Familienbeitrag in Höhe von jährlich 220,- Euro entrichten.
Berechtigter Personenkreis:
Eheliche Lebensgemeinschaften mit gleichem Hauptwohnsitz (Ehefrau, Ehemann)
Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften mit gleichem
Hauptwohnsitz
Kinder von Vereinsmitgliedern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
unabhängig vom Hauptwohnsitz (Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder)
Kinder von Vereinsmitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und keine
eigenen Einkünfte haben (bedarf der Genehmigung des Vorstandes).
Nicht berechtigter Personenkreis:
alle anderen Personen (z. B. Geschwister)
Passive Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt 70,- Euro.
Aufnahmegebühr
Einmalige Gebühr bei Eintritt in den Verein.
0 - 9 Jahre alt:
0,- Euro
10 - 13 Jahre alt:
0,- Euro
14 - 17 Jahre alt:
75,- Euro
ab 18 Jahre alt:
150,- Euro
Entfall bei bestehender Mitgliedschaft eines erwachsenen Familienmitgliedes in häuslicher Gemeinschaft lebend.
Ermäßigung um 75,- EUR Für Teilnehmer unserer „Akademie zur Fischerprüfung NRW“ bei Eintritt innerhalb von 4 Wochen nach bestandener Prüfung.
Kaution - Arbeitsdienst
Nicht vom Arbeitsdienst befreite Mitglieder haben die Verpflichtung an mindestens einem Arbeitsdienst pro Kalenderjahr (etwa 5 Stunden) teilzunehmen.
Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, so hat dieser am 15. Februar des Folgejahres eine Gebühr in Höhe von 25 EUR (wird vom Verein eingezogen) zu entrichten.
Befreiung vom Arbeitsdienst:
Passive Mitglieder
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
(Stichtag 01.01. des Beitragsjahres)
Mitglieder, die ihr 67. Lebensjahr vollendet haben
Mitglieder mit einer Schwerbehinderung ab 50%
(schriftlicher Nachweis)
Vom Vereinsvorstand befreite Mitglieder
beispielsweise bei vorübergehender körperlicher Beeinträchtigung
(schriftlicher Antrag)
Bei Eintritt in den Verein ist von dem Mitglied eine Kaution in Höhe von 25 EUR zu entrichten.
Nach Austritt aus dem Verein wird diese Gebühr, ausschließlich unter der Voraussetzung eines im letzten Mitgliedsjahr geleisteten Arbeitsdienstes, am 15. Februar des Folgejahres mittels Überweisung erstattet.
Kaution - Fangerhebung
Ordentliche Mitglieder haben die Verpflichtung, bis spätestens zum 15. Januar gegenüber dem Vorstand Ihre Fänge aus dem vorangegangenen Jahr mitzuteilen. Mitzuteilen sind ausschließlich die Summen der entnommenen Fische in Anzahl und Gewicht (nach Art und Gewässer unterteilt). Sollten keine Fische entnommen worden sein, so ist mitzuteilen, ob im vorangegangenen Jahr geangelt oder nicht geangelt wurde.
Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, so hat dieser am 15. Februar des Folgejahres eine Gebühr in Höhe von 25 EUR (wird vom Verein eingezogen) zu entrichten.
Befreiung von der Fangmitteilung:
Kinder und Minderjährige sind von der Mitteilungspflicht befreit.
Bei Eintritt in den Verein ist von dem Mitglied eine Kaution in Höhe von 25 EUR zu entrichten.
Nach Austritt aus dem Verein wird diese Gebühr, ausschließlich unter der Voraussetzung einer im letzten Mitgliedsjahr fristgerechten Mitteilung, am 15. Februar des Folgejahres mittels Überweisung erstattet.
Bearbeitungsgebühr
Für die Erstellung der Vereinsunterlagen werden vom Verein 20,- Euro erhoben.
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Anliegen kümmern und dir schnellstmöglich antworten!